Beantragung einer Bezuschussung der Krankenkasse
Als Diplom Oecotrophologin mit dem Zertifikat Diat - und Ernärhungsberaterin VFED bin ich berechtigt, Ihnen eine Ernährungsberatung oder -therapie nach §§20 oder §§43 SGB V anzubieten.
Die Krankenkassen bezuschussen für Ernärhungstherapien in der Regel 50-80% der Kosten für fünf bis sechs Einzelberatungen. Dazu benötigen die Krankenkassen eine Ihrer Ärztin bzw. Arzt ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung sowie eine Kostenvoranschlag von mir.