Beantragung einer Bezuschussung der Krankenkasse

Als Diplom Oecotrophologin mit dem Zertifikat Diat - und Ernärhungsberaterin VFED bin ich berechtigt, Ihnen eine Ernährungsberatung oder -therapie nach §§20 oder §§43 SGB V anzubieten.

Die Krankenkassen bezuschussen für Ernärhungstherapien in der Regel 50-80% der Kosten für fünf bis sechs Einzelberatungen. Dazu benötigen die Krankenkassen eine Ihrer Ärztin bzw. Arzt ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung sowie eine Kostenvoranschlag von mir.

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